INFO! Betreff: " Die am Lippeweiher gemachten Bilder auf denen ein gefangener Fisch zu sehen ist. " Diese Fische wurden vor der Aufnahme waitgerecht getötet. (Satzungsparagraph)
Dabei seit: Oct 22, 2007 Beiträge: 4 Wohnort: Gelsenkirchen
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Verfasst am: Mo 22-Aug-2011 23:31 Titel: Re: Regelung zum Angeln in den Naturschutzgebieten in der Li
Hallo!!
Ist zwar schon ein Weilchen her mit dem letzten Thema,aber ich kann dem eigentlich nur zustimmen.
Würde auch gerne mal meinen Sohn mitnehmen zum Nachtangeln,aber ohne Zelt....!!!Ich verstehe auch nicht warum Zelte ohne Boden untersagt sind,die zerstören doch nichts.Das bißchen plattgetrete auf der Wiese kann doch nicht so schlimm sein,stellt sich doch wieder auf (siehe Rasen im Garten).Wenn die Lippe im Frühjahr Hochwasser hat und alles überspült wächst ja auch alles wieder nach.
Ich war vor kurzem im Emsland am Haselünner See für 3 Tage,Traum-Gewässer....,laut Vorschrift sind Zelte nur für 48 Stunden gestattet.Habe mit einem Fischereiaufseher gesprochen,..."wir werden mit Sicherheit nichts sagen wenn auch mal eine Woche das Zelt steht,der Angler muß sich doch schützen".Mit dem Grillen genauso,die sehen das dort TOTAL locker.
Ich verstehe ja auch das die Lippe ein Schutzgebiet ist,aber ein bissel tolerant könnte man auch hier sein.
Am besten finde ich immer die Sprüche "...die Spaziergänger regen sich auf".Bezahlen die Spaziergänger auch Beiträge?Helfen die Spaziergänger bei Hege-und Pflegearbeiten nachdem z.B. Ihre Hunde alles versaut haben?Oder wenn Sie alles platttreten um Tiere bzw. Getier zu fotografieren?
Aber ich glaube das und viele weitere Themen ziehen sich bei uns wie ein Gummiband,-Pro-Contra-.
Verfasst am: Mo 02-Jun-2008 22:04 Titel: Re: Regelung zum Angeln in den Naturschutzgebieten in der Li
Hallo liebe Angelfreunde liebe kollegen des Marlers Fischerreiferein !
Ich finde das richtig albern das wir auf unsere strecke der Lippe kein Zelt aufschlagen dürfen !
Warum Zelt ?
Schutz vor Wetter un den Ratten , ichwürde gerne mal it meinen kleinen Neffen Nachtangeln aber ohne ein vernünftiges Zelt ist es nicht möglich !
Die Lippe am Silberbach es sowas von verdreckt das ich es garniht verstehe das es verboten ist für Angler ein Zelt auf zu Bauen !
Naja !
Lieben gruß an alle Angelfreunde Bastianwacht
Dabei seit: Mar 17, 2007 Beiträge: 28 Wohnort: Mülheim an der Ruhr
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Verfasst am: So 04-Mai-2008 06:22 Titel: Regelung zum Angeln in den Naturschutzgebieten in der Lippea
Die Lippe mit Teilen ihrer Aue ist als FFH-Gebiet (Flora-Fauna-Habitat-Gebiet) an die
Europäische Kommission gemeldet und von dort als besonderes europäisches Schutzgebiet
anerkannt worden. Darüber hinaus stellt die Lippeaue auch aus landes- und
kreisweiter Sicht einen bedeutenden Verbundkorridor dar. Bisher gab es in der Lippeaue
nur punktuelle Naturschutzgebiete, die über die Landschaftspläne „Lünen“ und
„Werne-Bergkamen“ ausgewiesen worden waren.
Aus Anlass der FFH-Umsetzung sind die Landschaftspläne „Selm“, „Lünen“ und „Werne-
Bergkamen“ geändert worden. Die Änderung beinhaltete auch eine großräumige
Ausweisung von Naturschutzgebieten, die flächenmäßig einen Großteil der Lippeaue
einnehmen. Seit dem 05.12.07 sind die neuen Naturschutzgebiete (s. Tab. und Karte)
mit ihren Regelungsinhalten in Kraft getreten.
In folgenden Abschnitten darf an der Lippe im Kreis Unna im Winter in der Zeit
vom 1.10. bis 15.04. nicht geangelt werden (Winterverbot):
* Landschaftsplangebiet Selm:
zwischen Waltroper Straße und Kläranlage Selm rechtes Ufer teilweise
* Landschaftsplangebiet Lünen:
Bereich zwischen Einmündung Rühenbecke und Konrad-Adenauer-Straße
linkes Ufer; rechtes Ufer teilweise
* Landschaftsplan Werne-Bergkamen:
Bereich Deponie Rünthe bis B 233 rechtes Ufer
* Landschaftsplan Werne-Bergkamen:
Bereich östlich der A1 bis auf Höhe Kläranlage Stockum rechtes Ufer
* Landschaftsplan Werne-Bergkamen:
Bereich östlich des Sandbochumer Weges bis zur Kreisgrenze im Osten
rechtes Ufer
In folgenden Abschnitten darf an der Lippe im Kreis Unna im Sommer in der Zeit
vom 16.04. bis 30.09. nicht geangelt werden (Sommerverbot):
* Landschaftsplan Lünen und Werne-Bergkamen:
Bereich östlich des Westfalia-Geländes in Lünen bis Lippe
auf Höhe Ortslage Heil linkes Ufer tlw. u. rechtes Ufer teilweise
* Landschaftsplan Werne-Bergkamen:
Bereich zwischen Werne-Evenkamp u. A1 linkes Ufer tlw. u. rechtes Ufer teilweise
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